Die Tagespflege ist für viele Familien der ideale Mittelweg: Die pflegebedürftige Person wird tagsüber professionell betreut und versorgt – abends und nachts ist sie wieder zu Hause. Doch was kostet die Tagespflege eigentlich, was zahlt die Pflegekasse dazu und welcher Eigenanteil bleibt übrig? In diesem Ratgeber finden Sie alle Antworten – mit Budgets je Pflegegrad und Spartipps.
Was ist Tagespflege?
Die Tagespflege ist eine teilstationäre Leistung der Pflegeversicherung. Die pflegebedürftige Person besucht an einem oder mehreren Tagen pro Woche eine Tagespflegeeinrichtung – ähnlich wie ein Kindergarten für Senioren. Dort gibt es:
- Betreuung und soziale Kontakte über den Tag
- Mahlzeiten (Frühstück, Mittagessen, Snacks)
- Beschäftigungsangebote (Gymnastik, Gedächtnistraining, Ausflüge)
- Grund- und Behandlungspflege nach Bedarf
- Hol- und Bringdienst (je nach Einrichtung)
Für pflegende Angehörige bedeutet die Tagespflege planbare Entlastung – etwa um weiter arbeiten zu können oder einfach einmal durchzuatmen.
Was zahlt die Pflegekasse? Die Budgets je Pflegegrad
Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Kosten der Tagespflege bis zu einem monatlichen Höchstbetrag, der vom Pflegegrad abhängt:
| Pflegegrad | Monatliches Budget (ca., Stand 2026) |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein eigenes Budget – Entlastungsbetrag nutzbar |
| Pflegegrad 2 | ca. 721 Euro |
| Pflegegrad 3 | ca. 1.357 Euro |
| Pflegegrad 4 | ca. 1.685 Euro |
| Pflegegrad 5 | ca. 2.085 Euro |
Alle Beträge sind ca.-Werte mit Stand 2026 und können sich durch Gesetzesänderungen anpassen.
Wichtig: Die Tagespflege wird nicht auf Pflegegeld oder Pflegesachleistung angerechnet. Sie können also zusätzlich zum Pflegegeld die Tagespflege in Anspruch nehmen – eine echte Zusatzleistung.

Was bleibt als Eigenanteil übrig?
Wie im Pflegeheim gliedern sich die Kosten der Tagespflege in mehrere Bausteine. Die Pflegekasse zahlt nur die pflegebedingten Kosten – folgende Positionen bleiben als Eigenanteil bei Ihnen:
- Unterkunft und Verpflegung: die „Hotelkosten“ des Tages – Mahlzeiten, Getränke, Raumnutzung (ca. 15 bis 25 Euro pro Tag, ca.-Angabe)
- Investitionskosten: Umlage für Gebäude und Ausstattung der Einrichtung
- Fahrtkosten: falls der Hol- und Bringdienst nicht inklusive ist
Rechenbeispiel: Bei 8 Tagespflege-Tagen im Monat und ca. 20 Euro Eigenanteil pro Tag für Unterkunft und Verpflegung ergibt sich ein monatlicher Eigenanteil von ca. 160 Euro – während die Pflegekasse die pflegerische Betreuung aus dem Budget finanziert (Beispielrechnung, ca.-Werte).
Entlastungsbetrag clever einsetzen
Der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro (ca.-Angabe, Stand 2026) kann für die Eigenanteile der Tagespflege eingesetzt werden – etwa für Unterkunft, Verpflegung oder Fahrtkosten. Damit lässt sich der Eigenanteil oft zu einem großen Teil oder sogar vollständig decken. Sprechen Sie mit der Einrichtung über die Abrechnung: Viele Tagespflegen rechnen den Entlastungsbetrag direkt mit der Pflegekasse ab.
Kombination mit anderen Leistungen
Die Tagespflege lässt sich flexibel kombinieren:
- Pflegegeld: wird ungekürzt weitergezahlt
- Pflegesachleistung: kann parallel genutzt werden (z. B. Pflegedienst morgens und abends)
- Verhinderungspflege: für Zeiten, in denen die Pflegeperson ausfällt
- Kurzzeitpflege: für Übergangsphasen, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt
Diese Kombinierbarkeit macht die Tagespflege zu einem Baustein, der sich dem tatsächlichen Bedarf anpasst – vom einzelnen Schnuppertag bis zur regelmäßigen Betreuung an fünf Tagen pro Woche.
Antrag und Ablauf: So kommen Sie zur Tagespflege
- Pflegegrad: Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad (ab Pflegegrad 2 gibt es das eigene Budget; mit Pflegegrad 1 nutzen Sie den Entlastungsbetrag).
- Einrichtung finden: Suchen Sie eine Tagespflege in Ihrer Nähe – Pflegestützpunkte und Pflegekassen helfen bei der Suche. Achten Sie auf Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen.
- Kostenübernahme beantragen: Stellen Sie den Antrag bei Ihrer Pflegekasse, am besten vor Beginn. Viele Einrichtungen unterstützen dabei.
- Probetag vereinbaren: Die meisten Einrichtungen bieten einen kostenlosen Schnuppertag an – nutzen Sie ihn, um zu prüfen, ob die Chemie stimmt.
Die richtige Tagespflege finden: Checkliste
Nicht jede Einrichtung passt zu jedem Menschen. Achten Sie bei der Auswahl auf:
- Versorgungsvertrag: Hat die Einrichtung einen Vertrag mit den Pflegekassen? (Voraussetzung für die Kostenübernahme)
- Konzept: Gibt es ein schriftliches Betreuungskonzept, ggf. mit Schwerpunkt (z. B. Demenz)?
- Personal: Wie ist der Personalschlüssel? Gibt es examinierte Pflegekräfte?
- Räumlichkeiten: Sind die Räume hell, barrierefrei und einladend? Gibt es Ruhemöglichkeiten?
- Tagesablauf: Wie sieht ein typischer Tag aus? Gibt es Beschäftigungsangebote?
- Verpflegung: Wird frisch gekocht? Werden Diäten und Unverträglichkeiten berücksichtigt?
- Fahrdienst: Ist der Hol- und Bringdienst inklusive oder kostet er extra?
- Probetag: Wird ein kostenloser Schnuppertag angeboten?
- Referenzen: Was sagen andere Angehörige? Gibt es Bewertungen?
Nehmen Sie sich Zeit für Besichtigungen und beziehen Sie die pflegebedürftige Person in die Entscheidung ein – schließlich verbringt sie dort ihre Tage.
Tagespflege im Vergleich zu anderen Betreuungsformen
| Betreuungsform | Geeignet wenn … | Pflegekassen-Leistung (ca.) |
|---|---|---|
| Tagespflege | Struktur und Gesellschaft tagsüber gewünscht, Nächte zu Hause möglich | Budget je Pflegegrad (siehe Tabelle oben) |
| Ambulanter Pflegedienst | Pflege zu Hause rund um die Uhr gewünscht | Pflegesachleistung je Pflegegrad |
| Verhinderungspflege | Pflegeperson fällt stunden- oder tageweise aus | gemeinsamer Jahresbetrag (ca.-Angabe) |
| Vollstationäre Pflege | häusliche Versorgung nicht mehr möglich | Zuschuss je Pflegegrad (ca.-Angabe) |
Alle Angaben sind ca.-Werte mit Stand 2026.
Oft ist die Tagespflege der Einstieg in ein abgestuftes Betreuungskonzept: Sie beginnt mit einzelnen Tagen und wird bei steigendem Bedarf mit ambulanten Leistungen oder Verhinderungspflege kombiniert.
Kostenbeispiele aus der Praxis
Zwei Beispielrechnungen zeigen, wie sich die Kosten zusammensetzen (alle Werte ca.-Angaben, Stand 2026):
Beispiel 1 – Pflegegrad 3, 3 Tage pro Woche: Die Pflegekasse übernimmt die pflegerischen Kosten aus dem Budget von ca. 1.357 Euro monatlich. Der Eigenanteil für Unterkunft und Verpflegung beträgt bei ca. 20 Euro pro Tag und 12 Tagen im Monat rund 240 Euro. Abzüglich des Entlastungsbetrags von 131 Euro bleiben ca. 109 Euro monatlich übrig.
Beispiel 2 – Pflegegrad 2, 2 Tage pro Woche: Aus dem Budget von ca. 721 Euro werden die Pflegekosten gedeckt. Der Eigenanteil für 8 Tage à ca. 20 Euro liegt bei ca. 160 Euro – durch den Entlastungsbetrag von 131 Euro reduziert sich die tatsächliche Zuzahlung auf ca. 29 Euro monatlich.
Diese Beispiele zeigen: Mit dem Entlastungsbetrag lässt sich der Eigenanteil der Tagespflege in vielen Fällen fast vollständig auffangen. Lassen Sie sich von der Einrichtung eine konkrete Kostenaufstellung geben, bevor Sie sich entscheiden.
Tagespflege bei Demenz: Worauf besonders achten?
Für Menschen mit Demenz kann die Tagespflege eine wertvolle Struktur geben – vorausgesetzt, die Einrichtung ist darauf eingestellt. Achten Sie auf:
- Geschultes Personal: Mitarbeiter mit gerontopsychiatrischer Zusatzqualifikation
- Klare Tagesstruktur: Feste Rituale und wiederkehrende Abläufe geben Sicherheit
- Reizarme Umgebung: Überschaubare Räume statt Großgruppen-Trubel
- Biografiearbeit: Gute Einrichtungen knüpfen an Lebensgeschichte und Interessen an
- Angehörigenarbeit: Regelmäßiger Austausch mit den Pflegenden zu Hause
Fragen Sie im Erstgespräch gezielt nach dem Demenzkonzept – die Antwort verrät viel über die Qualität der Einrichtung.

Häufige Fragen zur Tagespflege
Übernimmt die Pflegekasse auch die Fahrtkosten?
Das hängt von der Einrichtung und der Pflegekasse ab. Viele Tagespflegen bieten einen Hol- und Bringdienst an, der im Tagessatz enthalten ist oder separat berechnet wird. Klären Sie das vorab – gegebenenfalls kann der Entlastungsbetrag dafür eingesetzt werden.
Kann ich die Tagespflege auch nur an einzelnen Tagen nutzen?
Ja. Sie bestimmen, an wie vielen Tagen pro Woche die Tagespflege in Anspruch genommen wird – von einem Tag bis zu fünf Tagen. Das Budget der Pflegekasse wird entsprechend anteilig ausgeschöpft.
Was passiert, wenn das Budget nicht reicht?
Reicht das monatliche Budget nicht aus, können Sie die Differenz selbst zahlen oder die Tagespflege-Tage reduzieren. Alternativ lässt sich prüfen, ob eine Höherstufung des Pflegegrads angebracht ist.
Ist die Tagespflege auch bei Demenz geeignet?
Ja, viele Einrichtungen haben spezielle Angebote für Menschen mit Demenz – mit geschultem Personal, klaren Tagesstrukturen und reizarmer Umgebung. Fragen Sie gezielt danach.
Muss ich die Tagespflege versteuern oder anmelden?
Nein. Die Tagespflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung und muss nicht gesondert angemeldet werden – der Antrag bei der Pflegekasse genügt.
Wichtiger Hinweis
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Die genannten Beträge sind ca.-Werte mit Stand 2026. Welche Leistungen Ihnen im Einzelfall zustehen, entscheidet Ihre Pflegekasse – lassen Sie sich bei Fragen von einem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe beraten.
