Pflegende Angehörige: Wie die Pflegekasse Ihre Rentenbeiträge zahlt – Voraussetzungen und Höhe

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, riskiert Rentenlücken. Die Pflegekasse zahlt unter Voraussetzungen die Rentenbeiträge für die Pflegeperson.

Kurzantwort

  • Pflegekasse zahlt Rentenbeiträge (§ 44 SGB XI, § 3 SGB VI).
  • Voraussetzungen: Pflegegrad 2+, mind. 10 Std./Woche an 2 Tagen, max. 30 Std. Erwerbstätigkeit.
  • Höhe: 132–697 Euro/Monat; +7–35 Euro Monatsrente nach 1 Jahr Pflege.
  • Meldung bei der Pflegekasse erforderlich.

Voraussetzungen

1. Pflegegrad 2+: Bei PG1 keine Ansprüche. 2. Häuslich & nicht erwerbsmäßig. 3. Min. 10 Std./Woche, 2 Tage, auf Dauer. 4. Max. 30 Std. Beruf/Woche.

Pflegende Tochter im Pflegealltag zu Hause

Höhe der Beiträge

132–697 Euro monatlich je nach Pflegegrad und Leistung.

Anmeldung

  1. Pflegekasse kontaktieren.
  2. Pflegetätigkeit anzeigen (Fragebogen).
  3. Nachweise bereithalten.
  4. Automatische Meldung an Rentenversicherung.
  5. Änderungen melden.

Fragebogen der Pflegekasse zur Meldung der Rentenbeiträge

Häufige Fehler

Nie angezeigt; 30-Std.-Grenze überschritten; Änderungen nicht gemeldet.

FAQ

Ab wann? Pflegegrad 2. Stunden? Min. 10/Woche. Arbeiten? Bis 30 Std. ok.

Fazit

132–697 Euro/Monat aufs Rentenkonto – Checkliste prüfen, früh anmelden!

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