Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, riskiert Rentenlücken. Die Pflegekasse zahlt unter Voraussetzungen die Rentenbeiträge für die Pflegeperson.
Kurzantwort
- Pflegekasse zahlt Rentenbeiträge (§ 44 SGB XI, § 3 SGB VI).
- Voraussetzungen: Pflegegrad 2+, mind. 10 Std./Woche an 2 Tagen, max. 30 Std. Erwerbstätigkeit.
- Höhe: 132–697 Euro/Monat; +7–35 Euro Monatsrente nach 1 Jahr Pflege.
- Meldung bei der Pflegekasse erforderlich.
Voraussetzungen
1. Pflegegrad 2+: Bei PG1 keine Ansprüche. 2. Häuslich & nicht erwerbsmäßig. 3. Min. 10 Std./Woche, 2 Tage, auf Dauer. 4. Max. 30 Std. Beruf/Woche.

Höhe der Beiträge
132–697 Euro monatlich je nach Pflegegrad und Leistung.
Anmeldung
- Pflegekasse kontaktieren.
- Pflegetätigkeit anzeigen (Fragebogen).
- Nachweise bereithalten.
- Automatische Meldung an Rentenversicherung.
- Änderungen melden.

Häufige Fehler
Nie angezeigt; 30-Std.-Grenze überschritten; Änderungen nicht gemeldet.
FAQ
Ab wann? Pflegegrad 2. Stunden? Min. 10/Woche. Arbeiten? Bis 30 Std. ok.
Fazit
132–697 Euro/Monat aufs Rentenkonto – Checkliste prüfen, früh anmelden!
