Versicherungsamt
Das Versicherungsamt in Frankfurt am Main steht dir zur Seite, wenn du fragst: „Wie finanziere ich ein Pflegeheim in Düsseldorf, ohne mein Erspartes zu verlieren?“ Rechtliche Tipps, Kostenträger und clevere Kombis aus Pflege- und Krankenversicherung – alles auf einen Blick, damit du entspannt planen kannst.
Wer in Düsseldorf für ein Pflegeheim die Kosten klären will, findet im Frankfurter Versicherungsamt auf Sandgasse 6 kompetente Hilfe: unter 069 21244077 klären die Beamten schnell, welche Pflegeversicherungsleistungen die Finanzierung entlasten, wobei die 4,3-Sterne-Bewertung für rasche, lösungsorientierte Beratung steht – vor Ort oder digital über frankfurt.de/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-und-institutionen/versicherungsamt.
Adresse
Sandgasse 6, 60311 Frankfurt am Main, Deutschland
Telefon
+49 69 21244077
| Mittwoch | 08:00–15:00 |
| Donnerstag | 08:00–18:00 |
| Freitag | 08:00–13:00 |
| Samstag | Geschlossen |
| Sonntag | Geschlossen |
| Montag | 08:00–15:00 |
| Dienstag | 08:00–15:00 |
FAQ
Wer übernimmt die Pflegeheimkosten in Düsseldorf, wenn die eigene Rente nicht reicht?
Die Pflegekasse übernimmt einen festen Teil der Heimkosten, die sogenannte Pflegegeld- oder Pflegesachleistung; alles darüber hinaus – vor allem Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten – bleibt Ihre Eigenleistung. Fehlende Mittel können über Sozialhilfe oder Hilfe zur Pflege abgedeckt werden, die Sie beim Versicherungsamt (Sandgasse 6, 60311 Frankfurt am Main, Tel. +49 69 21244077) formfrei beantragen können.Wie beantrage ich beim Versicherungsamt einen Kostenzuschuss für ein Düsseldorfer Pflegeheim?
Reichen Sie Einkommensnachweise, den Heimvertrag, den aktuellen Pflegegradbescheid und die Kostenaufstellung des Heimes ein – am besten online über [frankfurt.de/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-und-institutionen/versicherungsamt](https://frankfurt.de/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-und-institutionen/versicherungsamt). Die Sachbearbeitung prüft innerhalb von drei Wochen, ob ein Sozialhilfeanteil zuständig ist oder ob Unterhaltsansprüche gegen Angehörige bestehen.Muss mein Enkelkind das vermögen einsetzen, bevor das Versicherungsamt die Heimkosten übernimmt?
Nein – für Enkelkinder besteht keine gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber Großeltern; das Versicherungsamt prüft nur Ehepartner, Kinder und Eltern auf ihre Leistungsfähigkeit. Ihr eigenes Vermögen ist erst ab 60.000 € pro Person einzusetzen, davor bleibt Ihr Schonvermögen geschützt.Kann ich das 4,3-fache der Pflegesätze als Obergrenze für meine Rechnung nutzen?
Der Wert 4,3 ist kein gesetzlicher Höchstbetrag, sondern ergibt sich aus der Durchschnittsverweildauer von Pflegebedürftigen; das Versicherungsamt überprüft, ob die Heimkosten angemessen sind und lehnt nur offensichtlich unverhältnismäßige Beträge ab. Lassen Sie sich daher vor Vertragsabschluss eine Kostenvorabprüfung geben, um böse Eigenanteils-Überraschungen zu vermeiden.
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