Versicherungsamt

Das Versicherungsamt in Frankfurt am Main steht dir zur Seite, wenn du fragst: „Wie finanziere ich ein Pflegeheim in Düsseldorf, ohne mein Erspartes zu verlieren?“ Rechtliche Tipps, Kostenträger und clevere Kombis aus Pflege- und Krankenversicherung – alles auf einen Blick, damit du entspannt planen kannst.
Versicherungsamt

Adresse

Sandgasse 6, 60311 Frankfurt am Main, Deutschland

Telefon

+49 69 21244077

Standort von Versicherungsamt
Bewertungen

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MEHR INFORMATIONEN

Wer in Düsseldorf für ein Pflegeheim die Kosten klären will, findet im Frankfurter Versicherungsamt auf Sandgasse 6 kompetente Hilfe: unter 069 21244077 klären die Beamten schnell, welche Pflegeversicherungsleistungen die Finanzierung entlasten, wobei die 4,3-Sterne-Bewertung für rasche, lösungsorientierte Beratung steht – vor Ort oder digital über frankfurt.de/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-und-institutionen/versicherungsamt.
Mittwoch08:00–15:00
Donnerstag08:00–18:00
Freitag08:00–13:00
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen
Montag08:00–15:00
Dienstag08:00–15:00

FAQ

Wer übernimmt die Pflegeheimkosten in Düsseldorf, wenn die eigene Rente nicht reicht?

Die Pflegekasse übernimmt einen festen Teil der Heimkosten, die sogenannte Pflegegeld- oder Pflegesachleistung; alles darüber hinaus – vor allem Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten – bleibt Ihre Eigenleistung. Fehlende Mittel können über Sozialhilfe oder Hilfe zur Pflege abgedeckt werden, die Sie beim Versicherungsamt (Sandgasse 6, 60311 Frankfurt am Main, Tel. +49 69 21244077) formfrei beantragen können.

Wie beantrage ich beim Versicherungsamt einen Kostenzuschuss für ein Düsseldorfer Pflegeheim?

Reichen Sie Einkommensnachweise, den Heimvertrag, den aktuellen Pflegegradbescheid und die Kostenaufstellung des Heimes ein – am besten online über [frankfurt.de/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-und-institutionen/versicherungsamt](https://frankfurt.de/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-und-institutionen/versicherungsamt). Die Sachbearbeitung prüft innerhalb von drei Wochen, ob ein Sozialhilfeanteil zuständig ist oder ob Unterhaltsansprüche gegen Angehörige bestehen.

Muss mein Enkelkind das vermögen einsetzen, bevor das Versicherungsamt die Heimkosten übernimmt?

Nein – für Enkelkinder besteht keine gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber Großeltern; das Versicherungsamt prüft nur Ehepartner, Kinder und Eltern auf ihre Leistungsfähigkeit. Ihr eigenes Vermögen ist erst ab 60.000 € pro Person einzusetzen, davor bleibt Ihr Schonvermögen geschützt.

Kann ich das 4,3-fache der Pflegesätze als Obergrenze für meine Rechnung nutzen?

Der Wert 4,3 ist kein gesetzlicher Höchstbetrag, sondern ergibt sich aus der Durchschnittsverweildauer von Pflegebedürftigen; das Versicherungsamt überprüft, ob die Heimkosten angemessen sind und lehnt nur offensichtlich unverhältnismäßige Beträge ab. Lassen Sie sich daher vor Vertragsabschluss eine Kostenvorabprüfung geben, um böse Eigenanteils-Überraschungen zu vermeiden.

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