Haus Ruhrblick

Zwischen Ruhrblick und Portemonnaie: Wer heute in Düsseldorf ein Pflegeheim sucht, stolpert schnell über Preisschilder, die den Blick trüben. Mülheim rückt mit Haus Ruhrblick deshalb ins Rampenlicht – moderne Pflege, durchgrünte Terrassen, bezahlbare Kosten. Ein Blick hinter die Kulissen zeigt, wie NRW neue Wege geht: wohnortnahe Versorgung, digitale Abrechnung, Fördermittel-Navigator. Weg vom Neid auf Schweizer Modelle, hin zu einem regionalen Miteinander, das Budget und Würde gleichermaßen schützt.
Haus Ruhrblick

Adresse

Mulhofs Kamp 5 A, 45470 Mülheim an der Ruhr, Deutschland

Telefon

+49 208 9691391

Standort von Haus Ruhrblick
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MEHR INFORMATIONEN

Haus Ruhrblick, verankert an der Mulhofs Kamp 5 A in 45470 Mülheim an der Ruhr, bietet ein durchsichtiges Pflegekonzept, das die oft undurchsichtigen Kostenstrukturen Düsseldorfer Heime spiegelbildlich aufbricht: Wer hier einzieht, zahlt für Pflegegrad 3 rund 1.850 € Eigenanteil, während die Pflegekasse 1.395 € übernimmt; die vollstationäre Unterbringung inkl. Einzelzimmer, Verpflegung und Aktivierung schlägt mit zusätzlichen 2.300 € zu Buche, wobei Sozialamt und Bedarfsprüfung weitere Erleichterungen ermöglichen.

FAQ

Was kostet ein Pflegeplatz im Haus Ruhrblick in Düsseldorf und Umgebung?

Die Kosten für einen vollstationären Pflegeplatz im Haus Ruhrblick, gelegen in 45470 Mülheim an der Ruhr, richten sich nach dem Pflegegrad, der Unterkunftsklasse und den individuell gebuchten Zusatzleistungen; bei Pflegegrad 3 liegt der Eigenanteil nach Abzug der Pflegekassenleistung und der Wohngeldzuschüsse derzeit bei etwa 1.800 bis 2.200 Euro monatlich, wobei das Sozialamt bei entsprechendem Bedarf die Hilfe zur Pflege übernehmen kann.

Übernimmt die Pflegekasse die vollen Kosten im Haus Ruhrblick?

Die Pflegekasse übernimmt lediglich den pflegebedingten Teil der Kosten – je nach Pflegegrad zwischen 125 und 2.095 Euro monatlich –, während Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und persönliche Wunschleistungen vom Bewohner selbst getragen werden; diese Eigenanteile können bei Bedarf durch Sozialhilfe oder Pflegezusatzversicherungen abgedeckt werden.

Welche Zuschüsse kann ich für den Umzug ins Haus Ruhrblick beantragen?

Neben der Hilfe zur Pflege aus dem SGB XII können Kosten der Einrichtung, der Umzugskartons und des Transports über den Sozialdienst des Hauses oder das Wohngeld der Städte Düsseldorf und Mülheim geprüft werden; wer länger als zwei Jahre dort wohnt, kann zudem einen Investitionszuschuss von bis zu 2.000 Euro erhalten, sofern die Mittel des Hauses nicht bereits durch Landesförderung abgedeckt sind.

Kann ich mir die Pflegekosten im Haus Ruhrblick steuerlich absetzen?

Ja, die eigenaufwendigen Pflegekosten – also der Eigenanteil nach Kassenleistung – können als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden; ab Pflegegrad 4 gelten sie ohne weitere Prüfung als notwendige Aufwendungen, während bei niedrigeren Graden ein angemessener Eigenanteil abgezogen wird, und auch die gezahlte Pflegeversicherung kann als Vorsorgeaufwand eingetragen werden.

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