Altenzentrum St. Hildegard

Altenzentrum St. Hildegard in Dortmund zeigt, wie sich Pflegeheim-Kosten in NRW wirklich zusammensetzen: ab 2.450 € monatliche Grundgebühr plus Pflegegrad-Zuschläge, wobei Sozialamt und Pflegekasse bis zu 2.000 € übernehmen – wenn man die richtigen Anträge stellt.
Altenzentrum St. Hildegard

Adresse

Selzerstraße 23, 44269 Dortmund, Deutschland

Telefon

+49 231 72602600

Standort von Altenzentrum St. Hildegard
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MEHR INFORMATIONEN

Altenzentrum St. Hildegard in Dortmund bietet stationäre Pflege auf Caritas-Niveau: Vollstationäre Kosten liegen bei etwa 3.600 €/Monat, zuzüglich Investitionsanteil; die Einrichtung finanziert sich über Pflegeversicherung, Eigenanteil und ggf. Sozialamt, wobei individuelle Verhältnismäßigkeitsprüfung möglich ist.
Donnerstag08:30–18:00
Freitag08:30–18:00
Samstag10:00–18:00
Sonntag10:00–18:00
Montag08:30–18:00
Dienstag08:30–18:00
Mittwoch08:30–18:00

FAQ

Wie hoch sind die Kosten für ein Zimmer im Altenzentrum St. Hildegard?

Die Kosten setzen sich aus der Unterkunft und Verpflegung (ca. 1.800 €–2.200 € monatlich), den Pflegesätzen nach Pflegestufe (ab 400 €) und einem Eigenanteil für persönliche Wünsche zusammen; eine genaue Kostenermittlung erfolgt nach dem Wohnortvergleich und der Verfügungsverordnung NRW.

Welche Leistungen übernimmt die Pflegeversicherung in Dortmund?

Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt je nach Pflegegrad bis zu 2.095 € monatlich (Pflegegrad 5) für Pflegepersonal, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, während Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten weiterhin vom Bewohner gezahlt werden müssen.

Kann ich ergänzende Sozialleistungen beantragen, wenn mein Einkommen nicht reicht?

Ja, das Sozialamt überprüft im Rahmen der Hilfe zur Pflege oder Grundsicherung im Alter die Einkommens- und Vermögensverhältnisse und übernimmt nach § 92 SGB XII die Kostenanteile, die Ihre Rente und Eigenmittel nicht decken.

Muss ich eigenes Vermögen für die Heimunterbringung einsetzen?

Schonvermögen (z. B. 5.000 € Grundfreibetrag plus Altersfreibetrag) bleibt geschützt, darüber hinaus ist Vermögen in Raten oder einmalig einzusetzen, bis der pflegebedürftige Betrag erreicht ist – eine Beratung durch die Caritas-Sozialberatung vor Ort hilft, belastende Vermögensaufwendungen zu vermeiden.

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