MUNDUS LEBEN Senioren-Residenz Mainz
Zwischen Rheinpromenade und Barbarossaplus schlägt in Mainz ein Herzstück der Pflege neu: MUNDUS LEBEN Senioren-Residenz. Wer in Düsseldorf bereits 9.000 Euro monatlich für ein Pflegeheim zahlt, spürt den Kostendruck. Doch wie sieht es konkret in der Landeshauptstadt Rheinland-Pfalz aus? Welche Leistungen stecken hinter dem Preis, und warum entscheiden sich immer mehr Angehörige für diese moderne Residenz statt Altenheim-Konvention?
Adresse
Große Bleiche 44, 55116 Mainz, Deutschland
Telefon
+49 6131 21660
| Donnerstag | 24 Stunden geöffnet |
| Freitag | 24 Stunden geöffnet |
| Samstag | 24 Stunden geöffnet |
| Sonntag | 24 Stunden geöffnet |
| Montag | 24 Stunden geöffnet |
| Dienstag | 24 Stunden geöffnet |
| Mittwoch | 24 Stunden geöffnet |
FAQ
Was kostet ein Pflegeplatz in der MUNDUS LEBEN Senioren-Residenz Mainz?
Die Kosten richten sich nach dem jeweiligen Pflegegrad, der Wahl des Zimmers und den individuell abrechenbaren Leistungen; als grober Orientierungswert kann man bei Pflegegrad 3 mit monatlichen Gesamtausgaben von etwa 3.500 € rechnen, wobei der Sozialversicherungsträger je nach Grad bis zu 1.800 € übernimmt und ein Eigenanteil verbleibt.Wie unterscheiden sich die Preise zwischen Mainz und Düsseldorf?
In Mainz liegen die durchschnittlichen Heimeigenanteile leicht unter dem Düsseldorfer Niveau, weil die Miet- und Personalkosten im Rhein-Main-Gebiet zwar hoch, aber noch nicht ganz das Ruhrgebiets-Niveau erreichen – heißt: wer aus Düsseldorf umzieht, kann bei gleichem Service mit rund 150–250 € Ersparnis pro Monat rechnen.Was ist im Preis der MUNDUS LEBEN Residenz bereits inbegriffen?
In der Grundpauschale stecken Vollverpflegung, 24-Stunden-Pflege, hausärztliche Grundversorgung, ein breites Freizeitprogramm, kostenloses WLAN sowie die Nutzung von Gymnastik- und Gartenbereichen – alles unter einem Dach an der Großen Bleiche 44, sodass kaum versteckte Nebenkosten anfallen.Kann man die Kosten steuerlich geltend machen oder durch Zuschüsse senken?
Ja, der eigene Anteil der Pflege- und Unterbringungskosten ist als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung anzugeben, zudem kann die Pflegekasse Höchstbeträge für Entlastungsleistungen und die Sozialämter bei entsprechendem Einkommen Hilfe zur Pflege gewähren – lohnt sich also, die persönliche Situation durch die Beratungshotline +49 6131 21660 klären zu lassen.
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